Architektenrecht

Rechtsschutz für Planer und Auftraggeber

Das Architektenrecht erfordert spezielle Kenntnisse an der Schnittstelle zwischen technischer Planung und juristischer Einordnung. Wir vertreten Architekten, Ingenieure und deren Auftraggeber in allen Honorar- und Haftungsfragen. Durch Neuregelungen der HOAI und fortlaufende Rechtsprechung wird das Gebiet des Architektenrechts immer komplexer. Wir finden Lösungen für typische Probleme:

 

a)    Streit um das Honorar

Zwischen Auftraggeber und Architekt entstehen, insbesondere bei nachträglichen Änderungen, Konflikte um die genaue Höhe des Honorars.

Wir beraten präventiv zum Nachtragsmanagement bei Zusatzleistungen und bewerten die Höhe der Honorarforderungen mittels einer strukturierten Schlussrechnungsprüfung.

b)    Haftung bei Planungs- und Überwachungsfehlern

Häufig wird beim Auftreten von Mängeln am Bau der Architekt aufgrund von Planungs- oder Bauüberwachungsfehlern in Regress genommen.

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Auftraggeber und ausführenden Gewerken, um zu klären, wer wirklich für auftretende Mängel verantwortlich ist. Wir helfen, unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren.

 

c)     Vorzeitige Vertragsbeendigung

Das Vertrauensverhältnis ist gestört oder das Projekt wird eingestellt. Es entsteht Streit über die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen.

Wir begleiten Sie bei der Kündigungsabwicklung und unterstützen bei der Erstellung prüffähiger Abrechnungen nach einer vorzeitigen Beendigung.

 

Unsere Leistungen:

  • Architektenhonorar (HOAI): Durchsetzung von Honorarforderungen oder Abwehr überhöhter Rechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur HOAI

  • Haftung bei Planungs- und Überwachungsfehlern: Rechtliche Begleitung bei Schadensersatzansprüchen wegen Fehlern in der Planung oder der Bauleitung

  • Vertragsgestaltung für Fachleute: Rechtssichere Verträge für Statiker, Brandschutzgutachter und TGA-Planer

  • Professionelle Klärung: Wir übernehmen die Korrespondenz mit der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten